Business Immigration & Visa Services
Die Immigration-Spezialisten von ACENTUM zeigen unseren Kunden auf Basis ihrer langjährigen Erfahrung stets professionell und effizient den effizientesten Weg durch das sich oftmals schnell wandelnde Umfeld an Vorschriften und Vorgaben auf.
Profitieren Sie als ACENTUM Kunde von unserer langjährigen Erfahrung im Bereich Arbeitsbewilligungen sowie Business Visa und neben unserem hohen Know-how und grossen Engagement für die Interessen unserer Kunden, auch von unseren langjährig bewährte Zusammenarbeit mit den verschiedensten involvieren Behörden in der ganzen Schweiz, die unsere professionelle und verlässliche Arbeitsweise unserer Spezialisten von teils seit über 18 Jahren Erfahrung sehr zu schätzen wissen.
Unsere modular aufgebauten und
individuelle auswählbaren Dienstleistungen in diesem Bereich beinhalten unter anderem:
- Beantragung von Arbeits- und
Aufenthaltsbewilligungen für
EU/EFTA-Staatsangehörige - Beantragung von Arbeits- und
Aufenthaltsbewilligungen für
NICHT-EU/EFTA-Staatsangehörige - Visa-Anträge im Heimat- oder
Ansässigkeitsstaat der Visa-
Bewerber - An-, Um- und Abmeldung bei den
lokalen Behörden in der Schweiz - Verlängerung von Arbeits- und
Aufenthaltsbewilligungen - Familienzusammenführung
Bei den nachfolgend im Detail aufgeführten Arbeits- und Aufenthaltsbewilligungen und Services in der Schweiz können wir Sie mit unserer langjährigen Erfahrung effizient und professionell unterstützen:
- L-Aufenthaltsbewilligung (Kurzaufenthaltsbewilligung)
- B-Aufenthaltsbewilligung (max. für 5 Jahre gültig)
- G-Aufenthaltsbewilligung (Grenzgängerbewilligung)
- C-Aufenthaltsbewilligung (Niederlassungsbewilligung)
- C1-Aufenthaltsbewilligung (Niederlassungsbewilligung für Familienangehörige
von Beamten intergouvernementaler Organisationen und für Mitglieder
ausländischer Vertretungen)
- EU/EFTA L Aufenthaltsbewilligung (Kurzaufenthaltsbewilligung)
- EU/EFTA B Aufenthaltsbewilligung (max. für 5 Jahre gültig)
- EU/EFTA G Aufenthaltsbewilligung (Grenzgängerbewilligung)
- EU/EFTA C Aufenthaltsbewilligung (Niederlassungsbewilligung)
- EU/EFTA Ci Aufenthaltsbewilligung (Niederlassungsbewilligung für Familienangehörige von Beamten intergouvernementaler Organisationen
und für Mitglieder ausländischer Vertretungen)
- 90 Tage-Arbeitsbewilligung
- 120 Tage-Arbeitsbewilligung
- Anmeldung bei den zuständigen Amtsbehörden, wie z.B. Kreis- oder
Gemeindebüros
- Ummeldung bei den zuständigen Amtsbehörden, wie z.B. Kreis- oder
Gemeindebüro
- Abmeldung bei den jeweils zuständigen Amtsbehörden, wie z.B. Kreis- und
Gemeindebüros
- Unterstützung bei Einholung von Visa (z.B. Multiple-Entry-Visa) bei
Migrationsämtern
- Adressänderung
- Kantonswechsel
- Änderung des Angestelltenstatus
- Arbeitgeberwechsel, insbesondere bei Drittstaatsangehörigen (inner- und
ausserkantonal)
- Begleitung zu Schweizer Behörden
Sollte Ihre Fragestellung im Bereich Arbeitsbewilligungen & Vias bei der obigen Auflistung nicht aufgeführt sein, dann kontaktieren Sie uns bitte unter immigration@acentum.ch
Wir freuen uns Sie zu unterstützen!